Jährliche Archive: 2016


Allgemeines

Oberstes Organ der Kirchgemeinde Risch sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Urne oder an der Kirchgemeindeversammlung wahrnehmen.
Normalerweise findet jedes Jahr im Juni und im November eine Kirchgemeindeversammlung statt, um die Jahresrechnung, den Steuerfuss und das Budget zu beschliessen. Die Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz im §69 festgelegt. Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlungen ( z.B. bei einer Pfarrer-bzw. Gemeindeleiterwahl ) können darüber hinaus jederzeit einberufen werden.


Stimm- und Wahlrecht

Das Stimm- und Wahlrecht haben alle Mündigen, auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Risch wohnhaften Katholiken und Katholikinnen die entweder das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind. Sowohl Schweizer als auch niedergelassene Ausländer müssen sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben.


Kirchgemeindeversammlung November 2016

Am Dienstag, 15. November 2016 | 19.30 Uhr
fand im Verenasaal, Zentrum Dorfmatt, Rotkreuz die Kirchgemeindeversammlung statt

Ergebnisse

Traktanden Ergebnis
1. Protokoll vom 20. Juni 2016 genehmigt
2. Finanzplan 2017 – 2020 Kenntnisnahme
3. Budget 2017 / Steuerfuss 2017 genehmigt
4. Kreditbegehren Verbesserung Akustik & Beleuchtung Verenasaal & Wendelinstube genehmigt
5. Genehmigung Personalreglement der Katholischen Kirchgemeinde Risch genehmigt
Botschaft Budget 2017
pdf-icon64 Detailliertes Budget 2017
pdf-icon64 Protokoll Nr. 71 Nov 2016