Stimm- und Wahlrecht


Das Stimm- und Wahlrecht haben alle Mündigen, auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Risch wohnhaften Katholiken und Katholikinnen die entweder das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind. Sowohl Schweizer als auch niedergelassene Ausländer müssen sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben.